Vertragsbedingungen

Es gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches

1. Teilnehmende

Jede gesundheitlich dazu fähige volljährige Person kann das Angebot von KletterLeben wahrnehmen. Personen, die nicht volljährig sind, können nur in Begleitung Sorgeberechtigter teilnehmen. Für die Teilnahme werden weitere Voraussetzungen und Anforderungen veröffentlicht. Jede teilnehmende Person ist eigenverantwortlich für deren Erfüllung. Trainer dürfen und müssen zu Beginn und noch während des Kurses Teilnehmende ganz oder teilweise ausschließen, wenn und sobald erkennbar wird, dass diese Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Eine Rückerstattung von Gebühren sowie Entschädigungsleistungen sind dann ausgeschlossen. Wenn du kurzfristig nicht am gebuchten Angebot teilnimmst, kannst du eine Ersatzperson nennen. Du bleibst allerdings Vertragspartner von KletterLeben.

2. Vertrag und Zahlung

Erst wenn KletterLeben dir schriftlich (per E-Mail) deine Buchung bestätigt hat, ist ein Vertrag geschlossen, und Forderungen werden beidseitig verbindlich. Du kannst dann innerhalb von 7 Tagen die Gebühr zahlen. Sollte kein Geldeingang von dir erfolgen, wird dein Platz wieder freigegeben und unser Vertrag erlischt. Du hast in jedem Fall die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte.

3. Leistungen

Leistungen von KletterLeben umfassen stets ausschließlich Lehrinhalte, die zu Coachings zusammengestellt worden sind. Explizit nicht zu den Leistungen zählen Reise, Fahrten und Unterbringung. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Beschreibung oder Verabredung und ist naturgemäß im Outdoorbereich lediglich als Planung anzusehen. Immer behält sich KletterLeben vor, den Leistungsumfang sachlich berechtigt (witterungsbedingt, sicherheitsrelevant, situationsbedingt) zu ändern. Den Anweisungen der Trainer ist unbedingt Folge zu leisten.

4. Versicherung

Alle Teilnehmenden sind eigenverantwortlich und unterliegen nur ihrem privaten Versicherungsschutz.

5. Mindestteilnehmerzahl

Einige Coachings unterliegen inhaltich bedingt einer Mindestteilnehmerzahl. Wird die Mindestteilnehmerzahl durch Ausfall von Personen unterschritten, wird dies für alle Personen wie ein Rücktritt nach Punkt 6 behandelt.

6. Rücktritt oder Umbuchung

Tritts du vor Veranstaltungsbeginn zurück oder trittst die Veranstaltung nicht an, so verliert KletterLeben den Anspruch auf die Gebühr. Stattdessen fordert KletterLeben eine angemessene Entschädigung. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der schriftlichen Rücktrittserklärung mit der folgenden Stornostaffel berechnet:

Bei Rücktritt vor Veranstaltungsbeginn

bis zum 31. Tag: 0 %

ab 30. – 15. Tag: 25 %

ab 14. – 06. Tag: 50 %

ab dem 5. Tag: 75 %

ab einem Tag: 100 %

Einen Anspruch auf Umbuchung besteht nicht. Bucht KletterLeben trotzdem auf deinen Wunsch um, gelten für dich die aktuellen Preise zuzüglich einer Umbuchungspauschale von 10 €. Durch die Umbuchung wird ein neuer Vertrag geschlossen.

7. Kündigung aus verhaltensbedingem Grund

KletterLeben kann ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die teilnehmende Person trotz Anweisung des Trainers Fehlverhalten nicht unterlässt. Kündigt KletterLeben aus diesem Grund, ist eine Erstattung von Gebühr und Aufwendungen ausgeschlossen.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmst du einzelne Leistungen aus eigener Entscheidung nicht wahr, hast du keinen Anspruch auf anteilige Erstattung. Die gesetzlichen Bestimmungen zum kostenfreien Rücktritt oder zur Kündigung des Vertrags bleiben bestehen.

9. Beschränkung der Haftung

Die gesetzliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Kurspreis beschränkt. Die deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Kurspreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Veranstaltung.

10. Risiken beim Felsklettern

Alle Kurse werden von KletterLeben sachgerecht vorbereitet. Persönliche Erfolge der Teilnehmenden sind nicht Vertragsgegenstand. Sämtliche Kurse beinhalten klettersporttypische Unfall- und Verletzungsrisiken, die niemals vollkommen ausgeschlossen werden können. KletterLeben fordert daher von Teilnehmenden Eigenverantwortung, Umsicht und angepasste Risikobereitschaft.

11. Fotorechte

Bild- und Tonmaterial, das von KletterLeben oder anderen Teilnehmern im Rahmen von Veranstaltungen erstellt wird, darf allen Teilnehmenden verfügbar gemacht und zu Werbezwecken von KletterLeben verwendet werden, es sei denn, abgebildete Teilnehmende widersprechen dem schriftlich.

12. Streitbeilegung

Nach geltendem Recht ist KletterLeben verpflichtet, auf folgende Institution hinzuweisen: Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucherschlichter.de.

Gleichzeitig informieren darüber, dass an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung nicht teilgenommen wird.

13. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Darmstadt.

KletterLeben Dr. Michael Reinicke
Schlosserstr. 4
64287 Darmstadt