Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten nach
EU Datenschutz-Grundverordnung (AV-Vertrag)
Cookies
Die Internetseite www.KletterLeben.de verwendet Cookies. Eingesetzt
werden ausschließlich technisch notwendige Cookies ohne Herkunfts-
und Weiterleitungsnachverfolgung der Besucher (kein Tracking). Die
eingesetzten Cookies dienen ausschließlich der ordnungsgemäßen
Funktion des Kurs-Kalenders und des Reservierungsformulars unter
Verwendung der IP-Kennung der Besucher.
Daten durch Formulareingaben
Mit der Eingabe persönlicher Daten in das Formular zur Reservierung
von Kursen auf der Internetseite KletterLeben.de sowie bei
Übertragung von persönlichen Daten auf anderen Wegen an KletterLeben
Dr. Michael Reinicke kommt ein Vertrag zustande über die
Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten zwischen
der datengebenden Person (im Folgenden Auftraggeber genannt)
und
KletterLeben Dr. Michael Reinicke, Schlosserstr. 4, 64287 Darmstadt
(im Folgenden Auftragnehmer genannt)
1 Einleitung, Geltungsbereich, Definitionen
(1) Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber
und -nehmer (im Folgenden "Parteien" genannt) im Rahmen einer
Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag.
(2) Dieser Vertrag findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen
Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch ihn beauftragte
Unterauftragnehmer (Subunternehmer) personenbezogene Daten des
Auftraggebers verarbeiten.
(3) In diesem Vertrag verwendete Begriffe sind entsprechend ihrer
Definition in der EU Datenschutz-Grundverordnung zu verstehen.
Soweit Erklärungen im Folgenden "schriftlich" zu erfolgen haben, ist
die Schriftform nach § 126 BGB gemeint. Im Übrigen können
Erklärungen auch in anderer Form erfolgen, soweit eine angemessene
Nachweisbarkeit gewährleistet ist.
2 Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
2.1 Gegenstand
Der Auftragnehmer übernimmt folgende Verarbeitungen:
Speicherung und Verwendung der Daten, die vom Auftraggeber an den
Auftragnehmer übertragen werden.
Die Verarbeitung beruht auf dem zwischen den Parteien bestehenden
Dienstleistungsvertrag (im Folgenden "Hauptvertrag").
2.2 Dauer
Die Verarbeitung beginnt mit der Übertragung der Daten an den
Auftragnehmer und erfolgt auf unbestimmte Zeit bis zur Kündigung
dieses Vertrags oder des Hauptvertrags durch eine Partei.
3 Art und Zweck der Datenerhebung, -verarbeitung oder -nutzung:
3.1 Art und Zweck der Verarbeitung
Die Verarbeitung ist folgender Art: Erhebung, Erfassung und
Speicherung
Die Verarbeitung dient folgendem Zweck: Kontaktaufnahme zum
Auftragnehmer
3.2 Art der Daten
Es werden folgende Daten verarbeitet:
Alle vom Auftraggeber an den Auftragnehmer übertragenen Daten
4 Pflichten des Auftragnehmers
(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten
ausschließlich wie vertraglich vereinbart oder wie vom Auftraggeber
angewiesen, es sei denn, der Auftragnehmer ist gesetzlich zu einer
bestimmten Verarbeitung verpflichtet. Der Auftragnehmer verwendet
darüber hinaus die zur Verarbeitung überlassenen Daten für keine
anderen Zwecke.
(2) Der Auftragnehmer bestätigt, dass ihm die einschlägigen,
allgemeinen datenschutzrechtlichen Vorschriften bekannt sind. Er
beachtet die Grundsätze ordnungsgemäßer Datenverarbeitung.
(3) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Verarbeitung die
Vertraulichkeit streng zu wahren.
(4) Personen, die Kenntnis von den im Auftrag verarbeiteten Daten
erhalten können, haben sich schriftlich zur Vertraulichkeit zu
verpflichten, soweit sie nicht bereits gesetzlich einer
einschlägigen Geheimhaltungspflicht unterliegen.
(5) Der Auftragnehmer sichert zu, dass die bei ihm zur Verarbeitung
eingesetzten Personen vor Beginn der Verarbeitung mit den relevanten
Bestimmungen des Datenschutzes und dieses Vertrags vertraut gemacht
wurden.
(6) Die Auftragsverarbeitung erfolgt grundsätzlichinnerhalb der EU
oder des EWR. Jegliche Verlagerung in ein Drittland darf nur mit
Zustimmung des Auftraggebers und unter den in Kapitel V der
Datenschutz-Grundverordnung enthaltenen Bedingungen sowie bei
Einhaltung der Bestimmungen dieses Vertrags erfolgen.
5 Regelungen zur Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
(1) Im Rahmen des Auftrags verarbeitete Daten wird der Auftragnehmer
nur entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarung oder
nach Weisung des Auftraggebers berichtigen, löschen oder sperren.
(2) Den entsprechenden Weisungen des Auftraggebers wird der
Auftragnehmer jederzeit und auch über die Beendigung dieses
Vertrages hinaus Folge leisten. 6 Rechte und Pflichten des
Auftraggebers
(1) Für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten
Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen ist
allein der Auftraggeber verantwortlich.
(2) Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn
er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der
Auftragsergebnisse feststellt.
7 Mitteilungspflichten
(1) Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber Verletzungen des
Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich mit. Auch begründete
Verdachtsfälle hierauf sind mitzuteilen. Die Mitteilung hat
spätestens innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis des Auftragnehmers
vom relevanten Ereignis an eine vom Auftraggeber benannte Adresse zu
erfolgen. Sie muss mindestens folgende Angaben enthalten:
a. eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes
personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien
und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen
Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen
Datensätze;
b. den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder
einer sonstigen Anlaufstelle für weitere Informationen;
c. eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des
Schutzes personenbezogener Daten;
d. eine Beschreibung der vom Auftragnehmer ergriffenen oder
vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes
personenbezogener Daten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung
ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen
(2) Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich von
Kontrollen oder Maßnahmen von Aufsichtsbehörden oder anderen
Dritten, soweit diese Bezüge zur Auftragsverarbeitung aufweisen.
8 Weisungen
(1) Der Auftraggeber hat hinsichtlich der Verarbeitung seiner Daten
ein umfassendes Weisungsrecht.
(2) Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich darauf
aufmerksam machen, wenn eine vom Auftraggeber erteilte Weisung
seiner Meinung nach gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Der
Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der entsprechenden
Weisung solange auszusetzen, bis sie durch den Verantwortlichen beim
Auftraggeber bestätigt oder geändert wird.
9 Beendigung des Auftrags
(1) Jederzeit auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer
die im Auftrag verarbeiteten Daten nach Wahl des Auftraggebers
entweder zu vernichten oder an den Auftraggeber zu übergeben.
Ebenfalls zu vernichten sind sämtliche vorhandene Kopien der Daten.
Die Vernichtung hat so zu erfolgen, dass eine Wiederherstellung auch
von Restinformationen mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich
ist.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die unverzügliche Rückgabe
bzw. Löschung auch bei Subunternehmern herbeizuführen.
(3) Dokumentationen, die dem Nachweis der ordnungsgemäßen
Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer den
jeweiligen Aufbewahrungsfristen entsprechend auch über das
Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung
dem Auftraggeber bei Vertragsende übergeben.
10 Haftung
(1) Für den Ersatz von Schäden, die eine Person wegen einer
unzulässigen oder unrichtigen Datenverarbeitung im Rahmen des
Auftragsverhältnisses erleidet, haften Auftraggeber und
Auftragnehmer als Gesamtschuldner.
(2) Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden, die der
Auftragnehmer, seine Mitarbeiter bzw. die von ihm mit der
Vertragsdurchführung Beauftragten oder die von ihm eingesetzten
Subdienstleister im Zusammenhang mit der Erbringung der beauftragten
vertraglichen Leistung schuldhaft verursachen.
11 Sonstiges
(1) Sollte Eigentum des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch
Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch
ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige
Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den
Auftraggeber unverzüglich zu verständigen.
(2) Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so
berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen nicht.
© by activemind.de - Angepasst von KletterLeben